Beiträge

Gläubigerschutz und Insolvenz der FlexCo

Univ.-Prof. MMag. Dr. Martin Trenker

Mit dem GesRÄG 2023 will der Gesetzgeber die Gründung neuer und idealerweise innovativer Unternehmen durch die zusätzliche Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft ("FlexCo") fördern. Ein wesentlicher Anreiz ist dabei im geringeren Mindeststammkapital von 10.000 € zu erblicken, das freilich nunmehr auch für die GmbH gilt. Die Herabsetzung des Mindeststammkapitals rückt den Fokus naturgemäß auf die Leistungsfähigkeit anderer gesellschafts- und insolvenzrechtlicher Gläubigerschutzinstrumente. Dies ist auch aus Sicht potenzieller FlexCo-Unternehmer von Bedeutung, weil nur unter Berücksichtigung dieser Gläubigerschutzinstrumente die tatsächlichen unternehmerischen Risiken abgeschätzt werden können. Zudem wirft die neue Form der Gesellschafterbeteiligung mit Unternehmenswert-Anteilen ("UWA") einige spezifische Fragen bei der Anwendung dieser Gläubigerschutzinstitute auf. Im Folgenden soll deshalb ein überblicksmäßiger Streifzug durch einige Facetten von Gläubigerschutz- und Insolvenzrecht bei der FlexCo angetreten werden.1

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZIK 2024/43

30.04.2024
Heft 2/2024
Autor/in
Martin Trenker

Univ.-Prof. MMag. Dr. Martin Trenker ist Leiter des Instituts für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Innsbruck und Autor zahlreicher Publikationen zum Zivilprozess-, Insolvenz- und Unternehmensrecht.