Alle 2 Jahre haben die zuständigen Bundesministerien dem Nationalrat einen Bericht über die Vollziehung des GlBG vorzulegen. Aus dem Tätigkeitsbericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft für die Jahre 2022 und 2023 ergibt sich ein neuerlicher Anstieg bei Diskriminierungsfragen. 5.231-mal hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft im Berichtszeitraum zu Diskriminierung und Gleichbehandlung informiert, beraten und individuell unterstützt. 69 % aller Diskriminierungsfälle wurden von Frauen herangetragen. Am häufigsten betrafen die Anfragen den Bereich der Geschlechterdiskriminierung in der Arbeitswelt (42 % aller Fälle), insbesondere zu sexuellen Belästigungen. Viele Anfragen drehten sich außerdem um Eltern in Hinblick auf Diskriminierungen iZm der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. In 143 Fällen wurde wegen einer Diskriminierung in der Arbeitswelt ein Verfahren bei der Gleichbehandlungskommission eingeleitet, wobei es zumeist um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sexuelle Belästigung ging. Der Tätigkeitsbericht kann auf der Parlaments-Webseite unter https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/III/80 heruntergeladen werden.
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