Thema - Arbeitsrecht

Gleichbehandlungsgesetz - Ein prozessualer Konter des Arbeitgebers

Dr. Florian Striessnig, RA

Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern nach dem Gleichbehandlungsgesetz können sowohl vor der Gleichbehandlungskommission als auch vor Gericht ausgetragen werden. Die Rollen sind meist klar verteilt: Während Arbeitnehmer Ansprüche unter Berufung auf eine Diskriminierung geltend machen, wollen Arbeitgeber die Ansprüche naturgemäß abwehren. Der vorliegende Beitrag bietet am Beispiel einer allfälligen Diskriminierung bei der Nichtübernahme von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einen Überblick, wie das prozessuale Vorgehen auf beiden Seiten oftmals von taktischen Überlegungen und entgegenstehenden Interessenlagen geprägt ist.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6629/5/2018

20.12.2018
Heft 6629/2018
Autor/in
Florian Striessnig

MMag. Dr. Florian Striessnig ist Rechtsanwalt und Partner der Orsini und Rosenberg & Striessnig Rechtsanwälte OG in Wien. Er berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht sowie bei der Prozessführung. Auf diesen Gebieten publiziert er auch regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften.