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Globalzessionsvermerk im Kundenkonto als ausreichender Publizitätsakt bei der Sicherungszession

Dr. Martin Stossier / Dr. Philipp Oberndorfer / Mag.a Matea Jakic

Anmerkungen zu OGH 17 Ob 22/23v1

In der jüngst ergangenen Entscheidung zu 17 Ob 22/23v nimmt der OGH zu der in der Praxis relevanten Frage, ob ein in den Kundenkonten gesetzter Globalzessionsvermerk bei der Sicherungszession ausreichend ist, Stellung. Der OGH hat die Publizitätswirkung eines im Kundenkonto erfassten Globalzessionsvermerks als hinreichend anerkannt, wenn und solange sichergestellt ist, dass bei nachfolgender Verbuchung der (Einzel-)Forderung auch ein Zessionsvermerk in der OP-Liste erfolgt. Der vorliegende Beitrag geht der Richtigkeit der höchstgerichtlichen Ansicht nach und widmet sich dem Thema des Buchvermerkes bei der sicherungsweisen Abtretung künftig erst entstehender Forderungen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2024/7

29.02.2024
Heft 1/2024
Autor/in
Martin Stossier

Dr. Martin Stossier ist Rechtsanwalt und Partner bei der Stossier Oberndorfer & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG.

Philipp Oberndorfer

Dr. Philipp Oberndorfer ist Rechtsanwalt und Partner bei der Stossier Oberndorfer & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG.

Matea Jakic

Mag.a Matea Jakic ist Rechtsanwaltsanwärterin bei der Stossier Oberndorfer & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG.