Anmerkungen zu OGH 17 Ob 22/23v1
In der jüngst ergangenen Entscheidung zu 17 Ob 22/23v nimmt der OGH zu der in der Praxis relevanten Frage, ob ein in den Kundenkonten gesetzter Globalzessionsvermerk bei der Sicherungszession ausreichend ist, Stellung. Der OGH hat die Publizitätswirkung eines im Kundenkonto erfassten Globalzessionsvermerks als hinreichend anerkannt, wenn und solange sichergestellt ist, dass bei nachfolgender Verbuchung der (Einzel-)Forderung auch ein Zessionsvermerk in der OP-Liste erfolgt. Der vorliegende Beitrag geht der Richtigkeit der höchstgerichtlichen Ansicht nach und widmet sich dem Thema des Buchvermerkes bei der sicherungsweisen Abtretung künftig erst entstehender Forderungen.
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