Der Autor untersucht das Verhältnis der Konzessionsrücknahme (§ 6 Abs 2 Z 5 BWG) zum Erlöschen der Konzession durch ihre Zurücklegung (§ 7 Abs 1 Z 3 BWG), die jeweils Konzessionsbeendigungstatbestände bilden. Darüber hinaus setzt er sich mit der Fortdauer der Bankeigenschaft nach der Konzessionsrücknahme auseinander, was Auswirkungen auf die weitere Anwendbarkeit aufsichtsrechtlicher Normen habe.
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