Die Vereinbarung von Beruf und Familie stellt für viele Eltern eine große Herausforderung dar. Der Gesetzgeber hat daher die Möglichkeit der Elternteilzeit bzw Änderung der Lage der Arbeitszeit geschaffen. Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Arbeitszeit herabsetzen und/oder die Lage ihrer Arbeitszeit so verschieben, dass sie mit der Kinderbetreuung besser vereinbar ist. Doch sind dabei einige formale und inhaltliche Voraussetzungen zu beachten. Nicht jeder Antrag von berufstätigen Eltern auf Teilzeitbeschäftigung oder Änderung der Lage der Arbeitszeit kann eine Elternteilzeit oder Lageänderung nach dem MSchG bzw VKG begründen.
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