In aller Kürze

Grenzüberschreitendes Homeoffice - Verlängerung der Ausnahmeregelung für die SV-Zuständigkeit

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Während der COVID-19-Pandemie führte bislang vorübergehendes coronabedingtes Home-office zu keiner Änderung der sozialversicherungsrechtlichen Zuständigkeit, was va für Grenzpendler relevant ist. Diese Regelung wurde nun von der EU-Verwaltungskommission bis 30. 6. 2022 verlängert. Wenn pandemiebedingt eine Homeoffice-Tätigkeit in der EU, im EWR bzw der Schweiz ausgeübt wird, bleibt die Versicherungszuständigkeit des Mitgliedstaates somit wie vor der Pandemie bestehen. Dazu folgendes Beispiel: Ein Arbeitnehmer wohnt in Deutschland und war bisher in Österreich beschäftigt. Für die Zeit der pandemiebedingten Maßnahmen vereinbart er mit seinem Dienstgeber, dass er die Arbeitsleistung von seinem Wohnort in Deutschland aus erbringt. Dennoch bleibt für diese Zeit Österreich, als bisheriges Beschäftigungsland, versicherungszuständig. ( Quelle: https://grenzinfo.eu, News vom 17. 12. 2021)

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6783/2/2022

27.01.2022
Heft 6783/2022