Die GREx1 bringt vor allem Erleichterungen bei der Exekution auf bewegliches Vermögen. Gleichwohl sind darin einige Neuerungen im Konkursverfahren natürlicher Personen enthalten, die im Folgenden vorgestellt werden.
Ziel der GREx ist ua, die Schnittstelle zwischen Exekutions- und Insolvenzverfahren zu regeln.2 Dabei soll das Insolvenzverfahren der Forderungseintreibung gegen zahlungsunfähige Schuldner dienen.3 Vor diesem Hintergrund wurden sowohl in der EO als auch in der IO Änderungen vorgesehen, um den "Übergang" vom Exekutions- ins Insolvenzverfahren zu erleichtern.
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