Die Immobilienpreise steigen und damit auch der Wunsch, zumindest bei den Gebühren zu sparen. Dass dies nicht ganz einfach ist, belegt die jüngste E des VwGH1 zu den Vertragserrichtungskosten beim Bauträgervertrag. Im folgenden Beitrag wird diese Thematik ebenso beleuchtet wie das Gebührensparen beim Inventar und bei Sonderwünschen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.