Im Rahmen des ÖkoStRefG 2022 wurde der Investitionsfreibetrag wiedereingeführt, der im Vergleich zu seinem Vorgänger einige Unterschiede aufweist. Der in Form einer (fiktiven) Betriebsausgabe ausgestaltete Investitionsfreibetrag des § 11 EStG kann für nach dem 31. 12. 2022 neu angeschaffte oder hergestellte abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zusätzlich zur Abschreibung iHv 10 % bzw 15 % bei Investitionen in Bereichen der Ökologisierung) in Anspruch genommen werden. Mit diesem durch den EStR-Wartungserlass 2023, die Öko-IFB-Verordnung und die Fossile Energieträger-Anlagen-Verordnung konkretisierten Freibetrag sollen Investitionsanreize, insbesondere in Bereichen der Ökologisierung, geschaffen werden. Im Beitrag werden die wesentlichen Eckpunkte des neuen Investitionsfreibetrages näher beleuchtet.
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