Für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind, wurde ein neues Gütesiegel geschaffen, das von Unternehmen im Geschäftsverkehr verwendet werden kann, deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die entsprechende Befähigungsprüfung absolviert hat. Zu diesen Gewerben gehören ua Arbeitskräfteüberlassung und Sicherheitsfachkraft. (BGBl II 2019/362)
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.