Ein Hälfteeigentümer einer Liegenschaft verkauft seinen Anteil an den anderen Hälfteeigentümer. Als Gegenleistung für die Liegenschaftshälfte hat der Verkäufer kein Geld erhalten, sondern sein bestehender Kredit für die Finanzierung dieses Hälfteeigentums ist vom Käufer übernommen worden. Fraglich ist, ob diese Kreditübernahme in die Bemessung der Grundlage der ImmoESt einbezogen werden kann.
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