Ob ein Rechtsstreit als zivil- oder insolvenzrechtlich einzuordnen ist, hängt davon ab, ob ein "enger Zusammenhang" mit dem
Insolvenzverfahren besteht. Der Begriff bereitet Schwierigkeiten, weil er unbestimmt ist und der Normzweck kaum weiterhilft. Der Autor fragt stattdessen, wann ein funktionaler Bezug zur kollektiven Haftungsordnung besteht.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.