Der vierte Teil einer Beitragsserie zu neuen Beschäftigungsformen des internationalen Personaleinsatzes beleuchtet die klassische Entsendung. Diese umfasst all jene Fälle, im Zuge derer Personal im Rahmen eines Werkvertrags im Ausland eingesetzt wird. Abzugrenzen ist die Entsendung vor allem von der grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung, bei der Personal an einen im Ausland ansässigen Beschäftigerbetrieb bereitgestellt wird, ohne darüber hinaus weitere Haftungen zu übernehmen oder ein abgrenzbares Werk zu schulden. Der Beitrag behandelt sowohl die steuer- als auch die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Entsendung und zeigt auf, dass zu prüfen ist, ob mit dem Einsatzstaat des Personals Doppelbesteuerungs- und Sozialversicherungsabkommen vorliegen, und welchem Staat, basierend darauf, das Besteuerungsrecht bzw die Beitragshoheit zugewiesen wird. Haas betont insbesondere, dass es sich bei einer geplanten Entsendung um keine verkappte Arbeitskräfteüberlassung handelt. Beide Varianten weisen mitunter ähnliche Merkmale auf, erfordern jedoch im Hinblick auf die arbeitsrechtlichen Ansprüche des Personals sowie die steuerliche Abwicklung eine völlig unterschiedliche Handhabe.
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