Der Autor geht in seinem Beitrag der Frage nach, unter welchen Umständen Tätigkeiten von Mitarbeitern in Co-Working-Spaces (nicht Arbeit im Homeoffice!) zu einer Betriebsstätte des Unternehmens führen und wie dies verhindert werden kann. Ob durch Co-Working-Spaces Betriebsstätten begründet werden, hänge davon ab, wie lange ein Co-Working-Space zur Verfügung steht und ob eine ausschließliche Verfügungsgewalt über einen bestimmten Raum oder zumindest einen bestimmten Platz gegeben ist oder ob reines desk sharing vorliegt. Durch einen Co-Working-Space könne eine Betriebsstätte dann begründet werden, wenn dieser Co-Working-Space vom Unternehmen für zumindest 6 Monate angemietet wird und die entsprechende Verfügungsmacht in dieser Zeit gegeben ist. Das regelmäßige Wechseln des Co-Working-Space-Anbieters könne ein daher probates Mittel sein, um das Entstehen einer Betriebsstätte zu vermeiden. Es hänge daher stets von den konkreten Vertragsbedingungen ab.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.