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Haften Geschäftsleiter im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung wie Masseverwalter?

Mag. Georg Wabl, LL.M. (London)

In der dt Literatur wird seit geraumer Zeit diskutiert, ob Geschäftsleiter in Eigenverwaltung nach der dInsO gegenüber den am Insolvenzverfahren Beteiligten wie Insolvenzverwalter haften. Der BGH hat dies jüngst in seiner E vom 26. 4. 2018, IX ZR 238/171 bejaht. Der Beitrag untersucht diese - bis dato in Österreich nicht tiefergehend diskutierte - Frage für das österr Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung.

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Artikel-Nr.
ZIK 2018/164

31.08.2018
Heft 4/2018
Autor/in
Georg Wabl

Dr. Georg Wabl, LL.M. (London), ist Partner bei BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH in Wien mit Schwerpunkt Restrukturierung, Insolvenzrecht und insolvenznahem Gesellschaftsrecht. Er lehrt an der niederländischen Leiden University zu internationalem Insolvenzrecht, ist gefragter Vortragender und publiziert laufend zu einschlägigen Themen.