Durch die Einführung des LSD-BG und den Tatbestand der Unterentlohnung kam es zu grundlegenden Änderungen bei Dienstverhältnissen. Die Unterschreitung des kollektivvertraglichen Mindestentgelts steht damit unter hohen Verwaltungsstrafen, wobei die gesetzlichen Bestimmungen komplex sind. Daneben können Arbeitgeber aber weiterhin mit Ansprüchen der Arbeitnehmer aus zivilrechtlicher Sicht konfrontiert sein.
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