"Die Kommentare zur dt Insolvenzordnung sind zahlreich und haben viele Auflagen." hieß es in der Besprechung der 4. Auflage des Hamburger Kommentars zum Insolvenzrecht vor gut zehn Jahren (s ZIK 2012/249, 183). Der "HambKomm-InsR" (s Zitiervorschlag, IV) ist inzwischen bei der 9. Auflage angelangt. In sie waren va Rechtsänderungen einzuarbeiten, vordringlich die durch das Sanierungs- und InsolvenzrechtsfortentwicklungsG (SanInsFoG) aus dem Dezember 2020: Das betrifft etwa die neu geregelte Geschäftsleiterhaftung bei Zahlung nach Eintritt der materiellen Insolvenz (§ 15b InsO) oder Änderungen beim Insolvenzplan und der Eigenverwaltung. Auch die COVID-19-Gesetzgebung (s Anh I, 2585 ff) und Entwicklungen in der Praxis wurden berücksichtigt. Weiter erhielt der Kommentar diverse Anhänge ua zum Vergütungsrecht, Insolvenzsteuerrecht und Insolvenzstrafrecht (2673 ff).
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