Der Beitrag behandelt die handels- und steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer objektiv unrichtigen Bilanz
Eine GmbH macht ihrem Geschäftsführer im Jahr 1995 eine Pensionszusage. Für diese Pensionszusage wird jedoch weder 1995 noch in den Folgejahren eine Pensionsrückstellung gebildet. Dieses Unterlassen wird erst im Zuge der Jahresabschlußerstellung 1999 bemerkt.
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