Mit 1. 1. 2023 kommt es zu folgendem Gehaltsabschluss für die rund 430.000 Angestellten im Handel:
Anhebung der KV-Mindestgrundgehälter um 7 %, mindestens jedoch um € 145,-. Die sich aus der Berechnung ergebenden Mindestgehälter werden auf ganze Euro gerundet. Die am 31. 12. 2022 bestehenden Überzahlungen werden in euromäßiger Höhe (centgenau) aufrechterhalten.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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