In aller Kürze

Handelsangestellte - KV-Abschluss für 2023

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit 1. 1. 2023 kommt es zu folgendem Gehaltsabschluss für die rund 430.000 Angestellten im Handel:

Anhebung der KV-Mindestgrundgehälter um 7 %, mindestens jedoch um € 145,-. Die sich aus der Berechnung ergebenden Mindestgehälter werden auf ganze Euro gerundet. Die am 31. 12. 2022 bestehenden Überzahlungen werden in euromäßiger Höhe (centgenau) aufrechterhalten.

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Artikel-Nr.
ARD 6827/1/2022

09.12.2022
Heft 6827/2022