Arbeitgeber und Gewerkschaft haben sich auf einen Zweijahres-Abschluss für die rund 430.000 Angestellten im Handel geeinigt. Ab dem 1. 1. 2025 wird die Gehaltstafel mit 3,3 % erhöht, die sich daraus ergebenden kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Die am 31. 12. 2024 bestehenden Überzahlungen werden in euromäßiger Höhe (centgenau) aufrechterhalten. Die Lehrlingseinkommen werden auf folgende Beträge angehoben: 1. Lehrjahr € 1.000,00; 2. Lehrjahr € 1.170,00; 3. Lehrjahr € 1.480,00; 4. Lehrjahr € 1.540,00. Bestehende Überzahlungen für Lehrlinge im ersten Lehrjahr zum 31. 12. 2024 können angerechnet werden. Im Jahr 2026 werden die Gehälter um 0,5 % über der rollierenden Inflationsrate erhöht, soweit diese Rate unter 2,4 % liegt. Bis zu einer Inflation von 2,9 % gibt es eine Staffelung, bei einer Jahresinflation von 2,9 % wird zumindest die Inflationsrate abgegolten. Ab einem Wert von 3,0 % muss neu verhandelt werden. ( Quellen: www.wko.at, www.gpa.at)
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