Im Dezember 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts.1 Nach zwei Jahren intensiver Verhandlungen im Rat der Europäischen Union einigten sich im Dezember letzten Jahres die Justizminister der Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Kompromisstext hinsichtlich der Titel II, III, V und VIII.2 In diesem Beitrag werden die wesentlichen Bestimmungen des Textentwurfs des Rates der Europäischen Union dargestellt und dem Vorschlag der Europäischen Kommission gegenübergestellt. Angemerkt wird, dass es sich lediglich um den Textentwurf des Rates der Europäischen Union handelt. Eine Endversion der Richtlinie liegt erst dann vor, wenn sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Rahmen eines Trilogs3 auf einen gemeinsamen Kompromisstext einigen.
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