Der Beitrag behandelt die Ausweitung der Steuerbegünstigung nach § 36 EStG und § 23a KStG auf "vergleichbare außergerichtliche Sanierungen" durch BGBl I 2021/227. Untersucht wird darin insb, ob ReO-, URG- oder ausländische Sanierungsverfahren unter diesen unbestimmten Gesetzesbegriff subsumiert werden dürfen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.