Haben Kreditgeber aufgrund unwirksamer Klauseln und damit zu Unrecht Kreditbearbeitungsentgelte verrechnet, steht Kreditnehmern ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückforderung des bezahlten Bearbeitungsentgelts gegen den Kreditgeber zu. Der Beitrag determiniert den Verjährungsbeginn des Rückforderungsanspruchs unter Berücksichtigung der OGH-Rsp (4 Ob 174/24b) zum Verjährungsbeginn bei der Rückforderung von Zinsen bei variablen Raten.
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