Beleuchtet wird das Urteil des EFTA-Gerichtshofs vom 10. 3. 2020, Rs E-3/19, Gable Insurance Company AG in Konkurs, das sich mit der Frage der Auslegung der Solvabilität II-RL 2009/138/EG ABl L 2009/335, 1 iZm der Behandlung von unterschiedlichen Versicherungsforderungen in der Insolvenz des Versicherungsunternehmens befasst.
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