Der OGH bejaht in 1 Ob 40/17i die analoge Anwendung von § 25c KSchG auf die Beistellung einer Bankgarantie durch einen vom Kreditnehmer verschiedenen Verbraucher. Der Autor geht darauf ein und beleuchtet weiter gehende Fragen, insb zu den Rechtsfolgen der Analogie.
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