Aus Anlass von EuGH C-26/22 und C-64/22, SCHUFA Holding, untersucht der Beitrag, ob die grundlegenden Feststellungen des EuGH zur Speicherung personenbezogener Daten in Insolvenzsituationen natürlicher Personen Auswirkungen auf die Datenerhebung und -speicherung von Schuldnerdaten durch Schuldnerberatungsstellen haben.
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