Nach längerer Säumigkeit wurde das HinweisgeberInnenschutzgesetz (BGBl I 2023/6, ausgegeben am 24. 2. 2023) nun endlich offiziell beschlossen und ist seit 25. 2. 2023 in Kraft.
Mit diesem Gesetz wurde die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. 10. 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, umgesetzt.
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