Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Hitz, Der Anspruch auf Aufwandersatz - Mit Fokus auf Dienstreisen und Homeoffice, ZAS 2023, 171

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Ansprüche des Arbeitnehmers auf Aufwandersatz können sich aus dem KV, dem Einzelvertrag oder aus analoger Anwendung des § 1014 ABGB ergeben. Der Beitrag befasst sich mit der Abgrenzung zwischen Aufwandersatz und Entgelt sowie den Möglichkeiten und Grenzen, Ansprüche gemäß § 1014 ABGB vertraglich abzubedingen. Die Abbedingung kann durch den KV, die BV oder den Arbeitsvertrag erfolgen, wobei die (unterste) Grenze der zulässigen Abbedingung im Rahmen einer Sittenwidrigkeitsprüfung zu ermitteln ist. Die Überwälzung des Unternehmerrisikos auf die Arbeitnehmer führt regelmäßig zur Sittenwidrigkeit der Vereinbarung, va wenn es dadurch zu einer wesentlichen Verschiebung kommt. Hitz verweist insbesondere auf die Grenze des Lohnwuchers (angemessenes Entgelt nach § 1152 ABGB) und darauf, dass auch bei Arbeitsverträgen die Vorschriften über die Schadloshaltung wegen Verkürzung über die Hälfte von Relevanz sind. Die absolute Untergrenze sei demnach die Hälfte des angemessenen Entgelts. Da es in der Literatur noch nicht als sittenwidrig beurteilt wird, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen des seiner Existenzsicherung dienenden Entgelts weit geringer als "angemessen" entlohnt wird, ist dies laut Hitz ein weiteres Indiz dafür, dass auch beim Abbedingen des § 1014 ABGB der Maßstab der Sittenwidrigkeit nicht zu hoch angesetzt werden kann.

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Artikel-Nr.
ARD 6864/20/2023

06.09.2023
Heft 6864/2023