Die Nachfrage nach Employer-of-record-Konzepten nimmt kontinuierlich zu. Das Konzept des employer of record baut auf dem Payrolling-Modell auf, indem der employer of record formal den vom Auftraggeber ausgewählten Arbeitnehmer beschäftigt und diesen dem Auftraggeber für die Arbeitsleistung zur Verfügung stellt. Die Autorinnen widmen sich der Thematik insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit des AÜG. Der employer of record habe im Gegensatz zum Payrolling einen internationalen Fokus, der es Unternehmen ermöglicht, Arbeitnehmer in Ländern zu beschäftigen, in denen sie keine eigene rechtliche Präsenz haben. Erbringt ein ausländischer Arbeitnehmer virtuell Arbeitsleistungen für einen in Österreich ansässigen Beschäftiger, sei nach österreichischem Recht eine sorgfältige rechtliche Prüfung unumgänglich. Dies gelte insbesondere für Berufsfelder, die keine physische Präsenz am Arbeitsplatz erfordern. Derzeit sei wohl davon auszugehen, dass grenzüberschreitende virtuelle Überlassungen nicht vom Anwendungsbereich des AÜG bzw des LSD-BG erfasst sind. Die Autorinnen betonen jedoch, dass dieser Fall - soweit ersichtlich - weder von den gesetzlichen Bestimmungen noch der Literatur oder Judikatur tatsächlich umfasst bzw behandelt ist. Eine zukünftige Anwendbarkeit des AÜG auf solche Fälle lasse sich nicht generell ausschließen.
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