Im Gegensatz zum SV-Recht bietet das Steuerrecht derzeit keine nennenswerten Anreize zur Förderung eines längeren Verbleibs im Erwerbsleben. Die ertragsteuerlichen Aufgabebegünstigungen der § 6 Z 4, § 24 Abs 6 und § 37 Abs 5 EStG 1988 verfolgen das gegenteilige Ziel; sie ermöglichen den Steuerpflichtigen einen steuerschonenden Übertritt in den Ruhestand. Die aktuelle demografische und konjunkturelle Entwicklung macht es jedoch unerlässlich, ältere Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben zu halten. Daher ist nach Ansicht der Autorin der Gesetzgeber gefordert, ertragsteuerliche Vorteile für Steuerpflichtige zu implementieren, die über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus arbeiten. Dabei würden sich ihrer Ansicht nach als mögliche Strategien zur Förderung einer längeren Erwerbstätigkeit anbieten:
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