Anlässlich der E EuGH C-765 und C-772/22 analysiert der Beitrag das Zusammenspiel von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren. Ua werden Fragen des anwendbaren Rechts zur Einordnung der Passivmasse, die zwischen der Eröffnung des Haupt- und Sekundärverfahrens entsteht, sowie die Wirksamkeit bzw Anfechtbarkeit von Vermögensverschiebungen zwischen dem Sekundär- und dem Hauptverfahrensstaat geklärt.
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