ZIK aktuell

Hoffnungsausgleich

Wolfgang Höller, M.B.L.-HSG

Ist in einem Ausgleichsverfahren die Quote nicht sofort zur Gänze zu erfüllen oder sicherzustellen, so steht hinter der Ausgleichserfüllung ein Fragezeichen. Die Erfüllung des Ausgleichs ist in diesem Fall idR von der wirtschaftlichen Entwicklung des Schuldners abhängig. Die Insolvenzpraxis verwendet hierfür den Begriff „Hoffnungsausgleich“; ungeklärt ist, wie viel „Hoffnung“ bei einem Ausgleich erlaubt ist.

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Artikel-Nr.
ZIK 2004/44

26.04.2004
Heft 2/2004
Autor/in
Wolfgang Höller

Dr. Wolfgang Höller ist geschäftsführender Gesellschafter der Schönherr Rechtsanwälte GmbH und leitet dort die Practice Group Insolvency & Restructuring. Er war im Sanierungsverfahern der A-TEC INDUSTRIES AG als Rechtsvertreter und gewählter Vertrauensmann für institutionelle Anleihegläubiger tätig.