Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sich jüngst mit dem Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit auseinandergesetzt.
Brisant daran ist der Maßstab, den der OGH bzw auch die Vorinstanzen an die Vertrauenswürdigkeit von Dienstnehmern stellen, denen in ihrem Arbeitsalltag eine besondere Flexibilität, bspw durch die Arbeit im Homeoffice (kurz: HO), im Außendienst oder bei Gleitzeit zukommt. Denn nach Ansicht des OGH genießen eben jene Dienstnehmer, die über ein entsprechend erhöhtes Ausmaß an Flexibilität, sei es hinsichtlich der Lage ihrer Arbeitszeit oder hinsichtlich der Wahl ihres Arbeitsorts, verfügen, eine besondere Vertrauensposition.
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