Mit unserem Beitrag "Leasingverhältnisse nach IFRS 16 - Bilanzierung beim Leasingnehmer" aus Heft 2 vom 1. 4. 2019 (RWP 2019/6) haben wir Sie über die grundsätzliche Anwendung des IFRS 16 informiert, nachdem der Standard seit 1. 1. 2019 verpflichtend anzuwenden ist. Nunmehr sind bereits zwei Jahre vergangen und bei den erfassten Leasingverhältnissen können Änderungen eingetreten sein, nicht zuletzt wegen der COVID-19-Pandemie (zB reduzierter Mietzins oder Anpassung des Mietobjekts).
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.