Mehrere Gründe sprechen für die Einführung eines Wahlrechts zur Aufstellung des Jahresabschlusses nach den Grundsätzen der IFRS. Damit könnte ein weiterer Schritt in Richtung einer "Modernisierung" der Rechnungslegung in Österreich gesetzt werden. Allerdings müssen in diesem Fall die Steuerbemessungs- und die Ausschüttungsbemessungsfunktion des Jahresabschlusses besondere Beachtung finden.
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