Schutz vor Belastungen durch Hitze/Kälte, Staub, Lärm etc
Der Arbeitnehmer ist bei Erbringung seiner Arbeitsleistung am Arbeitsplatz nahezu notwendigerweise Belastungen durch Immissionen (Einwirkung von Schadstoffen iwS wie etwa auch Lärm, Strahlung etc) ausgesetzt. Der Arbeitgeber muss das Ausmaß dieser Belastungen daher tunlichst begrenzen. Dafür bestehen zum einen dezidierte Vorgaben, zum anderen wird aber auch die allgemeine arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht schlagend.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.