Thema - Arbeitsrecht

Indirekte Impfpflicht am Arbeitsplatz?

Dr. Angelika Pallwein-Prettner

Die meisten Arbeitgeber waren im letzten Jahr gezwungen, aufgrund der COVID-19-Pandemie zum Teil aufwendige und kostenintensive Schutzmaßnahmen in ihren Betriebsstätten vorzunehmen und ihre Arbeitsabläufe stark einzuschränken oder zu verändern, um ihren Betrieb unter bestmöglichem Schutz der Belegschaft aufrechtzuerhalten. Seit der Zulassung der ersten Impfstoffe im Dezember 2020 besteht die Aussicht, diese Schutzmaßnahmen wieder zurückfahren und die betrieblichen Abläufe in absehbarer Zeit wieder freier gestalten zu können. Für geimpfte Arbeitnehmer könnten (unmaskierte) Teambesprechungen, Kundenbesuche, Dienstreisen, Vorträge und Veranstaltungen bald wieder Teil des Arbeitsalltags werden. Aus Arbeitgebersicht sind geimpfte Arbeitnehmer besser einsetzbar und verursachen keinen organisatorischen Mehraufwand, da regelmäßige Testungen und/oder Schutzmaßnahmen zurückgefahren werden können. Viele Arbeitgeber haben daher ein nachvollziehbares Interesse an einer möglichst hohen Durchimpfungsrate ihrer Arbeitnehmer.

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Artikel-Nr.
ARD 6738/5/2021

04.03.2021
Heft 6738/2021
Autor/in
Angelika Pallwein

Dr. Angelika Pallwein-Prettner, LL.M. ist Rechtsanwältin und Partnerin im Arbeitsrechtsteam von Binder Grösswang. Sie verfügt über 15 Jahre Erfahrung bei der Vertretung von Arbeitgebern in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts und in arbeitsrechtlichen Gerichts- und Verwaltungsstrafverfahren. Des Weiteren ist sie auf Datenschutzrecht, insbesondere im Beschäftigungskontext, spezialisiert und vertritt in datenschutzrechtlichen Gerichts- und Verwaltungsverfahren.