BGBl II 2023/251, ausgegeben am 29. 8. 2023
Verordnung des BMF zu den im Ausmaß von zwei Dritteln inflationsangepassten Beträgen im EStG 1988 für das Jahr 2024 (Inflationsanpassungsverordnung 2024)
Mit dem Teuerungs-Entlastungspaket Teil II, BGBl I 2022/163, ARD 6823/16/2022, wurde die sogenannte kalte Progression abgeschafft und normiert, dass es zu einer jährlichen Anpassung der Steuertarife und weiterer Steuergrenzbeträge an die Inflation kommt. Die Inflationsanpassung wird durch zwei sich ergänzende Maßnahmen umgesetzt, nämlich durch eine automatische Tarifanpassung iHv zwei Drittel der Inflationsrate und einer zusätzlichen Abgeltung des restlichen Drittels durch einen Akt des Gesetzgebers (§ 33a Abs 4 und 5 EStG).
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