In aller Kürze

Info des BMF betreffend Finanzamtszahlungen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit 1. 1. 2021 wurden einige Dienststellen innerhalb des Finanzamtes Österreich zusammengelegt, was zu Änderungen iZm den Kontonummern bei Zahlungen an zusammengelegte Dienststellen führte (dies betrifft folgende "alte Finanzämter": Klagenfurt; St. Veit Wolfsberg; Kitzbühel Lienz; Kufstein Schwarz; Bregenz; Feldkirch; Neunkirchen Wr. Neustadt; St. Pölten Lilienfeld; Gänserndorf Mistelbach; Hollabrunn Korneuburg Tulln; Bruck Leoben Mürzzuschlag; Graz Umgebung; Wien 4/5/10; Wien 9/18/19 Klosterneuburg). Bislang hat die BAWAG P.S.K. Überweisungen an das alte "Finanzamts-Konto" entgegengenommen und dem jeweiligen korrekten Konto gutgeschrieben. Ab 30. 9. 2021 werden Überweisungen an den alten IBAN nicht mehr angenommen, sondern kostenpflichtig an den Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) zurücküberwiesen.

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Artikel-Nr.
ARD 6766/3/2021

23.09.2021
Heft 6766/2021