Mit 1. 12. 2017 wurde im Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben ein neues Gehaltssystem geschaffen. Für den Umstieg von der alten Gehaltsordnung in das neue Gehaltssystem steht den Handelsbetrieben ein Übergangszeitraum vom 1. 12. 2017 bis 1. 1. 2022 zur Verfügung, wobei der Umstieg zu einem Monatsersten zu erfolgen hat.
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