Ein automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten erfolgt
mit sämtlichen Mitgliedstaaten der EU,mit Staaten und Territorien gemäß der Verordnung des BMF BGBl II 2023/164 sowiemit jenen Staaten und Territorien, mit denen die EU gesonderte Abkommen über den Austausch von Informationen über Finanzkonten abgeschlossen hat und die in einer Liste der Europäischen Kommission angeführt sind.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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