In aller Kürze

Informationsaustausch über Finanzkonten - Liste der teilnehmenden Staaten

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Ein automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten erfolgt

mit sämtlichen Mitgliedstaaten der EU,mit Staaten und Territorien gemäß der Verordnung des BMF BGBl II 2023/164 sowiemit jenen Staaten und Territorien, mit denen die EU gesonderte Abkommen über den Austausch von Informationen über Finanzkonten abgeschlossen hat und die in einer Liste der Europäischen Kommission angeführt sind.

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Artikel-Nr.
ARD 6856/4/2023

12.07.2023
Heft 6856/2023