In aller Kürze

Informationsaustausch über Finanzkonten mit Drittstaaten

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Ein automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten erfolgt

mit sämtlichen Mitgliedstaaten der EU,mit Staaten und Territorien gemäß der Verordnung des BMF BGBl II 2022/194 sowiemit jenen Staaten und Territorien, mit denen die EU gesonderte Abkommen über den Austausch von Informationen über Finanzkonten abgeschlossen hat und die in einer Liste der Europäischen Kommission angeführt sind.

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Artikel-Nr.
ARD 6801/4/2022

02.06.2022
Heft 6801/2022