Mit 1. 9. 2025 sind Änderungen im B-VG und das InformationsfreiheitsG (IFG) in Kraft getreten. Das bringt nach den Erläuterungen einen Paradigmenwechsel, indem das Amtsgeheimnis beseitigt und staatliche Transparenz zur Regel, Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden (ErläutRV 2238 BlgNR 27. GP 1).
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