Im Zuge einer großen Bauinsolvenz erfolgten Streitverkündungen an den Masseverwalter. Hintergrund sind drohende Regressansprüche gegenüber der Insolvenzmasse. Im Zusammenhang mit der Streitverkündung an den Masseverwalter ist insb zu erörtern, wem der Streit zu verkünden ist und wie sich die Bindungswirkung infolge Streitverkündung auf die insolvenzrechtliche Geltendmachung der Forderung auswirkt.
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