Trenker behandelt in dem auf seiner Dissertationsschrift basierenden Buch die Anfechtbarkeit unterschiedlicher gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen. Dieses ist in eine Grundlegung (1 ff), einen Allgemeinen (7 ff) und einen Besonderen Teil (143 ff) sowie eine Zusammenfassung (323 ff) gegliedert.
Im Allgemeinen Teil findet sich ein Überblick über das Insolvenzanfechtungsrecht (7 ff) sowie über die für die untersuchte Fragestellung relevanten gesellschaftsrechtlichen Aspekte (52 ff), wie insb die kapitalgesellschaftsrechtlichen Gläubigerschutzbestimmungen (56 ff). Dem folgt eine Abhandlung zur Schnittstelle zwischen Anfechtungs- und Gesellschaftsrecht (74 ff). Als besonders praxisrelevant sind hierbei seine Ausführungen über die Wissenszurechnung (89 ff) hervorzuheben, insb jene über die Zurechnung des Wissens des Alleingesellschafters zur Gesellschaft: In der Insolvenz des Alleingesellschafters rechnet Trenker etwa dessen Wissen mit der Begründung, dass diese mit dem Schuldner "wirtschaftlich ident" sei, der Gesellschaft zu. ME ist dies in dieser Allgemeinheit kritisch zu hinterfragen. Ebenso seine Auffassung, wonach (auch) in der Insolvenz des Alleingesellschafters die Gesellschaft als "naher Angehöriger" anzusehen wäre. In der Insolvenz der Gesellschaft beschränkt Trenker die Wissenszurechnung hingegen auf Fälle, in denen der Alleingesellschafter die gutgläubigen Organe in irgendeiner Weise angewiesen oder sonst beeinträchtigt hat.
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