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Insolvenzanfechtung nach der EuInsVO - in kleinen Schritten zur Auslegungsklarheit

Mag. Ingeborg Edel / MMag. Gottfried Gassner

Anmerkungen zu EuGH C-54/16, Vinyls Italia SpA/Mediterranea di Navigazione SpA 1

Nach den Urteilen Lutz/Bäuerle und Nike/Sportland2 hat sich der EuGH innerhalb von nicht einmal drei Jahren erneut mit Fragen der Insolvenzanfechtung nach der EuInsVO befasst. Dies verdeutlicht einerseits die Relevanz von Anfechtungen bei grenzüberschreitenden Insolvenzsachverhalten. Andererseits zeigt sich daran, dass die Auslegung des Art 13 EuInsVO 20003 (bzw nunmehr Art 16 der EuInsVO 2015)4 in der Praxis fortgesetzt Schwierigkeiten bereitet. Das jüngste Urteil bringt weitere Klarstellungen, einige Unsicherheiten verbleiben aber.

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Artikel-Nr.
ZIK 2017/269

15.01.2018
Heft 6/2017
Autor/in
Ingeborg Edel

Mag. Ingeborg Edel, D.E.A. (Paris) ist Rechtsanwältin und Partnerin bei BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH in Wien. Sie ist im Bereich International Dispute Resolution mit einem Schwerpunkt in Automotive und Vertriebsrecht tätig. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist sie auch Schiedsrichterin und Vortragende an der Hochschule MCI Innsbruck für Internationales Privatrecht und Schiedsgerichtsbarkeit.