Anmerkungen zu EuGH C-54/16, Vinyls Italia SpA/Mediterranea di Navigazione SpA 1
Nach den Urteilen Lutz/Bäuerle und Nike/Sportland2 hat sich der EuGH innerhalb von nicht einmal drei Jahren erneut mit Fragen der Insolvenzanfechtung nach der EuInsVO befasst. Dies verdeutlicht einerseits die Relevanz von Anfechtungen bei grenzüberschreitenden Insolvenzsachverhalten. Andererseits zeigt sich daran, dass die Auslegung des Art 13 EuInsVO 20003 (bzw nunmehr Art 16 der EuInsVO 2015)4 in der Praxis fortgesetzt Schwierigkeiten bereitet. Das jüngste Urteil bringt weitere Klarstellungen, einige Unsicherheiten verbleiben aber.
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