Überlegungen aus Anlass von OGH 17 Ob 9/24h und 2 Ob 186/24b
Nachdem der insolvenz- und der erbrechtliche Fachsenat des OGH nacheinander entschieden haben, dass den Verlassenschaftskurator keine Insolvenzantragspflicht gem § 69 IO trifft, stellt sich insb mit Blick auf den Personenkreis des § 1034 ABGB die Frage, für wen eine solche Pflicht (noch) gilt. Der Beitrag untersucht die Insolvenzantragspflicht des Erwachsenenvertreters (und Vorsorgebevollmächtigten) in seiner Standardrolle sowie in der Spezialkonstellation als gesetzlicher Vertreter eines entscheidungsunfähigen Geschäftsführers.
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