Von Peter Schrader/Gunnar Straube. München 2008. Verlag C.H. Beck. XXII, 374 Seiten, broschiert, 46,30 EUR.
In grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren stellt sich häufig das Problem, dass Arbeitnehmer nicht im Eröffnungsstaat beschäftigt werden. Für das dt-österr Verhältnis relevant ist Art 10 EuInsVO. Danach gilt für die Wirkungen einer Konkurseröffnung, insb die insolvenzbedingte Beendigung von Arbeitsverhältnissen, ausschließlich das Recht des Mitgliedstaats, das auf den Arbeitsvertrag anzuwenden ist. Für in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer eines in Österreich im Konkurs befindlichen Arbeitgebers ist das in aller Regel das dt Insolvenzarbeitsrecht; dieses ist weiters bei Insolvenz eines dt Arbeitgebers für die Einstufung der Ansprüche seiner in Österreich beschäftigten Arbeitskräfte relevant (s nur Maderbacher in Konecny/Schubert, Kommentar zu den Insolvenzgesetzen [28. Lfg; 2007] Art 10 EuInsVO Rz 18 f, 21 ff, 28 ff). Über das dt Insolvenzarbeitsrecht informiert kompakt das Buch von Schrader/Straube, insb auch zu abweichenden Regelungen: Vgl etwa zur betriebsbedingten Kündigung 82 ff (das dt Insolvenzrecht kennt keine speziell insolvenzrechtlichen Beendigungsmöglichkeiten, reduziert im Wesentlichen nur die Kündigungsfrist in § 113 InsO auf drei Monate); zum Betriebsübergang 156 ff (anders als § 3 Abs 2 AVRAG sieht § 613a BGB einen Übergang der Arbeitsverhältnisse bei Unternehmensveräußerung im Insolvenzverfahren vor und beschränkt nur die Haftung des Erwerbers für Altforderungen); zu den Arbeitnehmeransprüchen 228 ff (mangels insolvenzspezifischer Beendigung verläuft die Abgrenzung Masse-/Insolvenzforderung etwas anders als in Österreich); oder zum Insolvenzgeld 244 ff (gesichert sind andere Zeiträume).
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