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Insolvenzaufhebung während anhängigem Prüfungsprozess

Mag. Robert Tremel

Die Aufhebung der Insolvenz wird durch einen anhängigen Prüfungsprozess nicht verhindert. Die Aufhebung hat allerdings Auswirkungen auf den Prozess. Im Folgenden werden die Auswirkungen der Insolvenzaufhebung und das Wegfallen der Wirkungen des Insolvenzverfahrens betrachtet.

Der Gläubiger, dessen Forderung im Rahmen der Prüfungstagsatzung vom Insolvenzverwalter bestritten wurde, kann die Feststellung seiner Forderung mittels Feststellungsklage1 geltend machen (§ 110 IO).

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Artikel-Nr.
ZIK 2017/9

28.02.2017
Heft 1/2017
Autor/in
Robert Tremel

Mag. Robert Tremel ist Rechtsanwalt und Partner bei LEX3 – Weinhäupl Edtbauer Tremel Anwälte GmbH in Ried im Innkreis. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehört das Insolvenzrecht und er ist auch als Insolvenzverwalter tätig.